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Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung – WuSolvV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2013, 4262 - 4263)


Betrag/Kennziffer
01
1. Ermittlung des haftenden Eigenkapitals
Geschäftsguthaben 0010
Rücklagen 0020
nachrichtlich:
darunter Rücklagen nach § 51a Absatz 7 Satz 2 KWG
0030
(-) Geschäftsguthaben und andere Ansprüche der ausscheidenden Mitglieder, die zu Auszahlungen führen (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 KWG) 0040
Bilanzgewinn (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KWG) 0050
(-) Bilanzverlust (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 KWG) 0060
(-) immaterielle Vermögensgegenstände (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 KWG) 0070
(-) Korrekturposten (§ 51a Absatz 9 KWG) 0080
(-) Abzugsbetrag betreffend Verbriefungspositionen nach § 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 4 KWG 0090
Gewinne aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 1 KWG 0100
(-) Verluste aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 2 KWG 0110
Anrechenbares Eigenkapital 0120
nachrichtlich:
darunter Eigenkapital nach § 51a Absatz 5 KWG
0130
2. Anrechnungspflichtige Positionen
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken und dem Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken (§§ 13 bis 15) 0140
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
Forderungsklasse Zentralregierungen 0150
Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0160
Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen 0170
Forderungsklasse multilaterale Entwicklungsbanken 0180
Forderungsklasse internationale Organisationen 0190
Forderungsklasse Institute 0200
Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0210
Forderungsklasse Unternehmen 0220
Forderungsklasse Mengengeschäft 0230
Forderungsklasse Investmentanteile 0240
Forderungsklasse Beteiligungen 0250
Forderungsklasse Verbriefungen 0260
Forderungsklasse sonstige Positionen 0270
Forderungsklasse überfällige Positionen 0280
Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken nach § 15 0290
Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken (§ 59 bis § 61) 0300
Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich Optionsgeschäfte 0310
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
Währungsgesamtposition 0320
Rohwarenposition 0330
Andere Marktrisikopositionen (§ 67 Absatz 4) 0340
Anrechnungsbeträge insgesamt
(Summe aus den Zeilen 0140, 0300 und 0310)
0350
Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG 0360
nachrichtlich: Fremdwährungsrisikopositionen nach § 3 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 0370
3. Nachweis der Erfüllung der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermittlung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4
Anrechenbares Eigenkapital 0380
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte 0390
Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2
Anrechenbares Eigenkapital nach Abzug der Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte
0400
Gesamtkennziffer gemäß § 2 Absatz 4 (0380/(0390*12,5)) 0410

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Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25